Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Friedr. Jasper Rund- und Gesellschaftsfahrten GmbH – im folgenden JASPER genannt – und ihren Vertragspartnern/ Fahrgästen im Zusammenhang mit touristischen Besichtigungs- und Sonderfahrten. Mit Vertragsschluss erkennt der Fahrgast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Sie gelten für sämtliche Leistungen der Gesellschaft im Rahmen von touristischen Besichtigungs- und Sonderfahrten. Nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von JASPER sind Vertragsbestandteil. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners/ Fahrgastes werden nicht anerkannt.
2.1 Die Fahrpreise für Erwachsene und Kinder sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
2.2 Reisegruppen ab 10 Personen erhalten einen Gruppenrabatt auf den Gesamtpreis. Voraussetzung für die Gewährung des Gruppenpreises ist, dass der zu entrichtende Gesamtpreis in einer Summe gezahlt wird. Die Rabattstaffelung kann der jeweils gültigen Preisübersicht entnommen werden. Rabatte i.R. von Kooperationen mit Reiseveranstaltern werden separat geregelt; eine Kombination von Provisionen für Wiederverkäufer und Gruppenrabatten ist nicht möglich.
2.3 Die Bezahlung erfolgt direkt bar beim Fahrpersonal vor Fahrtantritt oder durch Vorlage von – vorab bezahlten – Vouchern / Gutscheinen beim Fahrer.
3.1 Für alle Fahrten ist eine vorherige verbindliche Anmeldung/ Buchung erforderlich. Diese hat bei Einzelpersonen telefonisch oder schriftlich (per E-Mail) spätestens bis 1 Werktag, bei Gruppen bis zu 15 Teilnehmern bis 10 Werktage, bei Gruppen mit mehr als 20 Teilnehmern bis 20 Werktage vor der gewünschten Teilnahme zu erfolgen. Die Buchung garantiert nicht einen bestimmten Sitzplatz im Bus. Die Durchführung der angekündigten Fahrten kann unterbleiben, wenn nicht mindestens 15 Anmeldungen vorliegen.
3.2 Unterbleibt eine angekündigte Fahrt, weil nicht mindestens 15 Anmeldungen vorliegen, aus höherer Gewalt oder aus sonstigen JASPER nicht zurechenbaren Gründen, sind sämtliche diesbezüglichen Ersatzansprüche derjenigen, die die angekündigte und ausgefallene Fahrt gebucht hatten, ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben die Ansprüche auf Fahrpreis-Rückerstattung der Fahrgäste, die bereits vorab den Fahrpreis bezahlt hatten. JASPER unterrichtet die angemeldeten Fahrgäste von dem Ausfall.
3.3 Als Vertragspartner gilt der Buchende bzw. die juristische Person, die er vertritt.
3.4 Bei Nichtantritt der gebuchten Fahrt ohne vorherige Stornierung wird der volle Fahrpreis in Rechnung gestellt; bei Gruppen ab 10 Personen geht die Rechnung an den Auftraggeber/ Ansprechpartner bzw. das Gruppenmitglied, das die Buchung vorgenommen hat. Eine Reduzierung und Stornierung der vorgebuchten Personenzahl am Fahrtag ist kostenfrei nicht möglich. Es ist der volle Fahrpreis zu entrichten. Dieses gilt auch, wenn Kunden an der von ihnen gebuchten Fahrt nicht teilnehmen können, weil sie keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor Fahrt beginn vorweisen können, - sei es, dass dieser vergessen wurde oder dass der Ausweis abgelaufen und damit ungültig geworden ist. (s. auch Pkt. 9)
3.5 Ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss spätestens 21 Werktage vor Fahrtantritt schriftlich bei JASPER vorliegen. Danach gelten nachfolgende Stornierungsgebühren:
Diese Fristen gelten auch für die Verringerung von Gruppenreservierungen um mehr als 5 Personen.
4.1 Auf Anfrage erhält der Kunde ein Angebot für die Anmietung eines kompletten Busses im Rahmen des Tourangebotes. Es besteht auch die Möglichkeit auf Wunsch des Kunden ein individuell erweitertes Programm incl. Transfers zu buchen.
4.2 Bei Anmietung eines oder mehrerer Fahrzeuge komplett (Charter) erfolgt die Zahlung nach Erhalt der Rechnung durch Überweisung auf das Geschäftskonto bei der HSH Nordbank, Konto-Nr. 567776, BLZ 210 500 00. Der Rechnungsbetrag inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ist bis 10 Werktage nach Rechnungsstellung zu entrichten. Der Kunde erhält über den Rechnungsbetrag eine gesonderte Rechnung, die er per Überweisung unter Angabe der Auftragsnummer zu begleichen hat. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnet.
4.3 Kann der Kunde die gebuchte Fahrt nicht antreten, muss er den Chartervertrag spätestens 28 Werktage vor Fahrtbeginn schriftlich bei JASPER gekündigt haben. Hierbei ist das Datum des Poststempels bzw. das Eingangsdatum der E-Mail bei JASPER maßgebend. Es fällt hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 10% des im Vertrag vereinbarten Charterpreises (netto) an. Bei einer verspäteten Kündigung gelten folgende Stornierungsgebühren:
5.1 Den Anordnungen des Fahr- und Begleitpersonals ist im Interesse der Sicherheit der Fahrgäste stets unbedingt Folge zu leisten.
5.2 Für Kleinkinder bis 4 Jahren ist die Tour nicht geeignet, da ein Fahrtabbruch im Hafengebiet nicht möglich ist. Die Beaufsichtigung von teilnehmenden Kindern obliegt allein den volljährigen Begleitpersonen.
5.3 Fahrgäste, die nachhaltig gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften verletzen, mutwillig Sachbeschädigungen verüben, Verunreinigungen des Fahrzeuges verursachen, unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken oder anderer berauschender Mittel stehen oder anderweitig die Ruhe und Ordnung im Bus oder an den Fahrtzielen stören, insbesondere andere Fahrgäste belästigen, können von der Beförderung – unter gleichzeitigem Verfall der Fahrtberechtigung - ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen irgendwelche Ersatzansprüche daraus zustehen.
5.4 Das Hausrecht wird durch den Tourleiter oder den Busfahrer ausgeübt. Nach der Namensfeststellung erfolgt gegebenenfalls die Übergabe an die zuständige Behörde. JASPER behält sich Schadenersatzansprüche vor. Die Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigungen, Verunreinigungen oder dem Abbruch einer Fahrt entstehen, bleibt unberührt.
5.5 Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in den Bussen sowie an den Fahrtzielen, an denen ein Aussteigen aus den Bussen vorgesehen ist, ist vorab mit JASPER abzustimmen.
5.6 Das Benutzen von Tonwiedergabe- und Mobilfunkgeräten ist während der Fahrten aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
5.7 Das Rauchen und der Konsum von alkoholischen Getränken in den Fahrzeugen ist untersagt.
5.8 Die Mitnahme von Tieren in den Fahrzeugen ist untersagt.
6.1 JASPER haftet gegenüber den Fahrgästen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit soweit sich aus den gesetzlichen Vorschriften nicht etwas anderes ergibt.
6.2 Alle von JASPER nicht gegen Entgelt zur Beförderung übernommenen Gegenstände bleiben auch bei Platzzuweisung im Bus unter alleiniger Obhut des Fahrgastes. Für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Schmuck und sonstiger Wertsachen wird nicht gehaftet.
7.1 Feuergefährliche, ätzende, giftige, explosive oder übelriechende Gegenstände sind von der Beförderung ausgeschlossen.
7.2 Zurückgebliebene Sachen des Fahrgastes werden auf Gefahr und Kosten des Eigentümers bis zu 7 Tage gebührenfrei aufbewahrt. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Im Bus gefundene Sachen sind dem Personal zu übergeben.
8.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernis.
8.2 Falls einzelne Bestimmungen dieses Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Das Gleiche gilt im Fall von Lücken.
8.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen JASPER und dem Fahrgast/ Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.
Ergänzend gelten für die Teilnehmer der Hafentour auf den Terminals der HHLA folgende Bestimmungen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer ohne vorherige Ankündigung durch die von JASPER beauftragten Tour-Guides oder den Busfahrer von der Tour ausgeschlossen oder die gesamte Tour abgebrochen werden.
9.1 Jeder Fahrgast hat bei Tourantritt einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorzuweisen. (Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren). Ohne Ausweis ist eine Mitfahrt für Erwachsene aufgrund der HHLA-Sicherheitsbestimmungen und des internationalen ISPS-Codes im Containerhafen NICHT ERLAUBT. Der Fahrpreis ist dennoch zu entrichten, - s. Pkt. 9.7.
9.2 Die Mitnahme von Gepäck ist nicht gestattet; zulässig sind nur Handtaschen oder kleine Rucksäcke (ca. 30 x 30 cm).
9.3 Den Fahrgästen ist es untersagt, während der Fahrt auf dem Terminalgelände aus dem Bus auszusteigen.
9.4 Für Kleinkinder ist die Tour nicht geeignet, da ein Fahrtabbruch im Hafengebiet nicht möglich ist.
9.5 Den Fahrgästen ist das Fotografieren während der Fahrt auf dem HHLA-Terminal Altenwerder untersagt.
9.6 Die HHLA behält sich ausdrücklich vor, die Fahrt über die Terminals bei besonderen Vorkommnissen kurzfristig abzusagen oder das Befahren einzelner Terminals einzuschränken. Jasper gibt daher keine Garantie für das Befahren bestimmter Terminals; ein Anspruch auf Schadensersatz durch Jasper für entsprechende Programmänderungen besteht nicht.
9.7 Wenn Kunden vor Fahrtantritt bei der Ausweiskontrolle keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorweisen können, - sei es, dass dieser vergessen wurde oder dass der Ausweis abgelaufen und damit ungültig geworden ist, sind die Tourbegleiter bzw. Busfahrer angewiesen, diesen Kunden die Teilnahme an der Fahrt aufgrund der Sicherheitsbestimmungen auf den Containerterminals der HHLA zu verweigern. Der Fahrpreis ist von den Kunden dennoch zu zahlen, sofern die freien Plätze nicht an Zuläufer anderweitig verkauft werden können.